Positionspapier ADFC Brandenburg: "Radtourismus 2.0 - Update für Brandenburg"

Wie kann Brandenburg wieder zum Fahrradparadies werden? Auf der Mitgliederversammlung am 8.10.2022 haben wir den Leitantrag zum Radtourismus beschlossen. Das Land muss mehr tun, damit Brandenburg als Radreiseregion nicht abgehängt wird. Lest selbst:

Radtourismus liegt im Trend und steht für gesellschaftlich wünschenswerte Ziele wie Förderung der Gesundheit, emissionsfreie Mobilität, umweltschonende Verkehrsinfrastruktur, Förderung regionaler Unternehmen u.v.m. Dabei ist Brandenburg in vielerlei Hinsicht ein begehrtes Radreiseziel. Und das liegt nicht nur an der flachen Topografie: Rund 3.000 Seen und über eine Million Hektar Wald hat das Bundesland zu bieten, hinzu kommen Natursehenswürdigkeiten wie das UNESCO Weltnaturerbe Grumsiner Forst oder die unzähligen Wasserwege des Spreewalds. Ein Naherholungsgebiet mit abwechslungsreichen Landschaften direkt vor Berlins Toren. Brandenburg hat insgesamt mehr als 10.000 Kilometer ausgebauter Radstrecke auf 29 Radfernwegen und über 30 regionalen Routen, die kreuz und quer durch das Bundesland führen.

Bei all den guten Voraussetzungen muss Brandenburg aufpassen, dass es nicht von anderen Reiseregionen abgehängt wird. Brandenburg zehrt heute von den Investitionen, die vor 20 Jahren gemacht wurden. In den letzten Jahren wurde zu wenig in den Radtourismus investiert.

Mit unserem Leitantrag nehmen wir insbesondere die Landespolitik und Landesebene in den Blick. Wie kann Brandenburg wieder zum Fahrradparadies werden? Wir machen mit diesem Leitbild und zehn Forderungen konkrete Vorschläge. 

Leitbild für den Radtourismus in Brandenburg: Unsere Vision für Brandenburg


Brandenburg ist die Modellregion eines zeitgemäßen Radtourismus in Deutschland und Europa. Wer in Brandenburg in der Freizeit mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich jederzeit auf ein außergewöhnlich schönes Erlebnis freuen.

Dadurch wird nicht nur dem Bedürfnis der Menschen nach Erholung Rechnung getragen. Das Fahrradland Brandenburg verbindet durch den Radtourismus Bewegung und Gesundheitsförderung in der Freizeit, es bietet Natur- und Kulturerlebnisse gleichermaßen. Für die Akteure bietet der Radtourismus wirtschaftliche Möglichkeiten und ist auch außerhalb der üblichen Ballungsräume eine bedeutsame Einnahmequelle. Die Fokussierung auf den Radtourismus hilft dem Land Brandenburg, seine klimapolitischen Ziele zu erreichen, und trotzdem eine hohe Lebensqualität anzubieten.

Insgesamt ist der Radtourismus ein wichtiger Standortfaktor, mit dem sich Brandenburg erfolgreich vermarktet.

Brandenburg hält zu diesem Zweck eine erstklassige Infrastruktur bereit, die die Naturräume, Naturdenkmäler, Städte und kulturellen Höhepunkte durchgängig erschließt. Radtouristen sind Genussfahrer. Sie sind aus anderen Bundesländern eine durchgehend hohe Qualität gewohnt. Unterbrechungen durch ungeeignete Wegführungen (an Hauptverkehrsstraßen) oder Oberflächen (Kopfsteinpflaster) werden in Brandenburg daher konsequent vermieden. Die Fahrbahnoberflächen und Ausstattungen sind landesweit jederzeit in einem einwandfreien Zustand. Ein zentrales Qualitäts- und Datenmanagement, das landesweit einheitlich angewendet und vom Land finanziert und koordiniert wird, sorgt für den Erhalt.

Für die unterschiedlichen Arten der Freizeitnutzung – z.B. Radtouren, Mountain-Biking, Rennradfahren – gibt es auf die Nutzerbedürfnisse zugeschnittene Angebote. An diese Trends und Bedürfnisse sind Investitionen, Programme etc. stets angepasst.

Wer in Brandenburg mit dem Fahrrad unterwegs ist, findet überall begleitende Infrastruktur, wie Gastronomie, Werkstätten, Ladepunkte, Unterkünfte und überdachte Rastplätze. Durch entsprechende Zertifikate können Betriebe als fahrradfreundlich identifiziert werden. Menschen, die einen solchen Betrieb führen oder gründen, finden aufgrund der Menge an Radtouristen genug Potential für einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb. Für Gründung und Neuorientierung finden Unternehmer beim Land kompetente Ansprechpartner und effiziente Förderung.

Auch wer sich nicht auskennt, kann sich an einer durchgängigen und durchdachten Wegweisung orientieren, und so jederzeit sein Ziel finden.

Die touristischen Regionen können abseits von Hauptverkehrsachsen direkt aus Berlin mit dem Fahrrad angefahren werden.
Eine gute Verknüpfung mit dem Angebot des ÖPNV sorgt dafür, dass alle Teile des Landes auch für Tagestouristen erreichbar sind.

Zusätzliche Ausstattungsmerkmale, wie z.B. Beobachtungsplätze, Aussichtstürme etc. machen Brandenburgs Schönheit erfahrbar. Den Belangen des Naturschutzes wird Rechnung getragen, vor allem wird der Wert einer intakten Naturlandschaft vermittelt.

Brandenburg bewirbt den Radtourismus aktiv. In Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren werden fortlaufend neue Angebote entwickelt, so dass Brandenburg ein spannendes Reiseziel bleibt. Dadurch wird das Land in seiner Gesamtheit, werden aber auch die Regionen und individuellen Anbieter bekannt gemacht.

Wer in Deutschland oder Europa an Radfahren in Freizeit und Urlaub denkt, findet in Brandenburg sein Sehnsuchtsziel.

Forderungen

  1. Radtourismus in Brandenburg: Ein Angebot für alle!
    Ob Radreise oder Radsport, ob Familien oder Senioren: Ein vielfältiges Angebot, das den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen entspricht, wird das Markenzeichen des brandenburgischen Radtourismus.
  2. Das Land Brandenburg etabliert und fördert eine durchgehende und einheitliche Wegweisung.
    Das komplette Routennetz ist logisch und durchgängig beschildert nach Kriterien der FGSV. Die Beschilderung schließt nicht nur Orte, sondern auch Sehenswürdigkeiten sowie als fahrradfreundlich zertifizierte Beherbergungs – und Gastronomiebetriebe ein. Eine einheitliche Knotenpunktwegweisung wird als Standard im ganzen Land etabliert.
  3. Das Land Brandenburg sichert die touristische Radinfrastruktur durch ein integriertes einheitliches Qualitäts- und Datenmanagement.
    Wichtige Kriterien für das Qualitätsmanagement sind die Beschaffenheit der Oberflächen, die Trassenführung und Wegbreite, die Anbindung von Ausflugszielen, die Wegweisung und die unterstützende Infrastruktur.
    Alle Routen des touristischen Radnetzes in Brandenburg werden unabhängig von der Baulast im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich digital erfasst. Die Pflege und Aktualisierung der Daten wird über das landesweite Qualitätsmanagement sichergestellt. Diese Daten sind die Grundlage für Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen.
  4. Brandenburg vermarktet sich als Radreiseland.
    Bei der Tourismus-Marketing-Brandenburg GmbH (TMB) wird eine eigene Abteilung Radtourismus etabliert und mit Budget ausgestattet.

    Sie koordiniert die Vermarktung auf Landesebene und stimmt sie mit den Aktivitäten der regionalen Tourismusverbände und Kommunen ab. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer modernen und innovativen Vermarktung, die Brandenburg von anderen Anbietern unterscheidbar macht.
  5. Das Land Brandenburg führt die erfolgreiche Förderung der Gründung oder Neuorientierung von Betrieben im Bereich Radtourismus – Herbergen, Gastronomie, Werkstätten, Tourenanbieter etc. – durch Beratung, Kredite und Zuschüsse im Rahmen einer Anschubfinanzierung fort.
    Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH etabliert dazu ein eigenes Team „Tourismus“ als zentrale Anlaufstelle in enger Zusammenarbeit mit der TMB. Geförderte Betriebe unterwerfen sich einschlägigen Zertifizierungen ihres fahrradfreundlichen Angebotes.
  6. Brandenburg führt bei der Marktforschung im Bereich Radtourismus.
    Monitoring im Zweijahres-Rhythmus liegt in der Verantwortung der TMB. Das Land stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung. Es bildet die Grundlage einer effizienten Marktforschung. Die Entwicklung des Radtourismus oder neuer Bedürfnisse werden dadurch frühzeitig erkannt und die Wirtschaftlichkeit der Investitionen erfasst.
  7. Das Land Brandenburg übernimmt im Rahmen einer Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) die wichtigen überregionalen touristischen Radwege, soweit sie im Land Brandenburg verlaufen, in seine Baulast. 
    Dies betrifft insbesondere die Radfernwege des D-Routen Netzes (D3 – Europaradweg R1, D10 – Elberadweg, D12 – Oder-Neiße Radweg), den Havelradweg, den Spreeradweg und die Fernradwege Berlin-Leipzig, Berlin-Dresden, Berlin-Kopenhagen, sowie Berlin-Usedom.
    Das Land Brandenburg setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass die D-Netzrouten in die Baulast des Bundes übergehen.
  8. Das Land unterstützt die Planung, den Ausbau, den Unterhalt und das Marketing regionaler touristischer Radrouten, die in Baulast der Kreise und Gemeinden liegen.
    Das Land berücksichtigt dabei Synergien mit den vornehmlich dem Alltagsradverkehr gewidmeten Routen. Ziel ist eine gute Erschließung der touristisch attraktiven Regionen, und eine Anbindung, die die Anfahrt aus den Zentren möglichst mit dem Fahrrad erlaubt.
    Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der unmittelbaren radverkehrlichen Anbindung der Metropolregion Berlin mittels touristisch attraktiver Verbindungen durch den „Speckgürtel“ hindurch.
  9. Das Land Brandenburg legt für diese touristischen Radrouten einheitlich Qualitätsstandards fest, so dass Vermarktung und Ausbauqualität sich entsprechen.
    In der Regel sind die touristischen Landesradwege durchgehend in einer Breite von mindestens 3m asphaltiert, als Radwege oder als Fahrradstraßen ausgewiesen, und verlaufen abseits von Kfz-Hauptverbindungen. In regelmäßigen Abständen sind Rastplätze/Schutzhütten vorhanden. Den Bedürfnissen der E-Bikes wird durch hochwertige Abstellanlagen, ein ausreichend dichtes Netz an Ladestellen, sowie die Vermeidung von Umtragen bei Querungen und Brücken Rechnung getragen.
  10.  Innerhalb und außerhalb von Orten werden touristische Radrouten in Abstimmung mit den Bedürfnissen des Alltagsradverkehrs geplant.
    Ziel ist ein lückenlos positives Urlaubserlebnis. Bei schwierigen Ortslagen müssen ggf. asphaltierte Umfahrungen angeboten werden.

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https://brandenburg.adfc.de/artikel/forderungenradtourismus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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