Ein Radnetz ohne Lücken, mit Radverbindungen in alle Richtungen und Regionen. Traum oder Wirklichkeit? Das Brandenburger Verkehrsministerium hat in seiner Radverkehrsstrategie 2030 die Planung eines "Radnetz Brandenburg" angekündigt.
Eine Steilvorlage für uns: Wir legen vor und entwicklen ein Brandenburg-weites Netz aus Alltagsradverbindungen. Dazu brauchen wir dich und euch als Aktive vor Ort, die wissen, wo eine wichtige Radverkehrsverbindung gebraucht wird oder wo eine bestehende ausgebaut oder saniert werden muss.
Uckermark-Barnim
Kontakte: Norbert Hüsers (Uckermark), angermuende [at] brandenburg.adfc.de, Christian Wapler (Barnim), christian.wapler [at] bradenburg.adfc.de
Prignitz-Oberhavel
Nächstes Treffen: 06. September um 19 Uhr (alle 2 Wochen)
Kontakt: Detlef Maaß, opr [at] brandenburg.adfc.de
Spreewald-Lausitz
Kontakt: Reinhard Kähler, reinhard.kaehler [at] brandenburg.adfc.de
Oderland-Spree
Kontakt: Jens Möbis, jens.moebis [at] brandenburg.adfc.de
Havelland-Fläming
Kontakt: Marcel Welte, marcel.welte [at] brandenburg.adfc.de
Das Brandenburger Verkehrsministerium hat in seiner Radverkehrsstrategie 2030 angekündigt ein "Radnetz Brandenburg" zu konzipieren. Damit sollen durchgängige und komfortable Verbindungen in Brandenburg und darüber hinaus geschaffen werden. Eine Steilvorlage für uns!
Weil in Politik und Verwaltung alles etwas länger dauert, legen wir vor und entwickeln bis zu den Wahlen in 2024 ein "Radnetz für Brandenburg". Daran kommt die Politik nicht vorbei!
Was wir mit dem "Radnetz Brandenburg" planen:
- Wir zeigen die konkreten Rad-Verbindungen auf, die für eine lückenlose Radinfrastruktur notwendig sind.
- Wir benennen Anforderungen für die Radinfrastruktur in Brandenburg .
- Wir entwickeln einen Fahrplan für die Umsetzung und leiten Finanzierungsbedarfe ab.
- Wir arbeiten dabei eng mit unseren ehrenamtlichen Mitgliedern, aber auch mit anderen Verbänden und Experten zusammen.
Warum wir das planen:
- Mit diesen Vorschlägen und Anforderungen beziehen wir im Kommunal- und Landtagswahlkampf 2024 Position.
- Wir gewinnen die Kandidierenden für einen zügigen und alltagstauglichen Ausbau des Radverkehrs in Brandenburg und ihren Kommunen
- Ziel ist, im Herbst 2023 ein Anforderungspapier für ein Landesradroutennetz des ADFC fertig zu stellen und damit der Politik eine Vorlage für das Radnetz Brandenburg zu geben.
- Wir positionieren uns als Fachverband und Experte für den Radverkehr in Brandenburg.
Vorbild ist das in der Region Mittelmark erstellte Anforderungspapier. So wurde in drei Workshops und vielen Onlinetreffen anhand von Karten analog und mithilfe von UMap-Karten digital ein Hauptradroutennetz für die Mittelmark entworfen.
Christian Wessel
Mitglied im Landesvorstand
Hartwig Paulsen
Koordinator Radnetz Mittelmark
Wolfgang Riegel
Admin der UMAP-Planungskarte
Magdalena Westkemper
Landesgeschäftsführerin
Mailingliste, leere E-Mail an:
radnetz-subscribe@adfc-brb.de
Kontakt
radnetz@brandenburg.adfc.de
Zum Projekt "Radnetz Brandenburg" gibt es auch einen passenden Info-Flyer.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.