Forderungskatalog für Brandenburger Kommunen: Sichere Radwege für Jung und Alt
Radwege müssen so attraktiv sein, dass man mit dem Fahrrad jederzeit sicher und komfortabel von A nach B kommt. Nur so werden mehr Menschen das Fahrrad im Alltag benutzen. Dafür brauchen Kommunen eine gute Planung und ausreichend finanzielle Mittel.
Wir müssen weg von den Einzelmaßnahmen, von den Radwegen nur an Hauptverkehrsstraßen, die allzu oft große Lücken haben. Gerade Kinder und ältere Menschen aber sind auf eine durchgängige sichere Infrastruktur angewiesen. Wir brauchen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen Radwegenetze, das sich an den Bedürfnissen der Radfahrer orientiert. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Gestaltung. Ob ein Radweg gebaut wird, eine Nebenstraße zur Fahrradstraße wird, oder ob man Straßenflächen für den Radverkehr durch Markierungen zuweist ist am Ende zweitrangig.
Kommunalpolitischer Maßnahmenkatalog
1. Strategie zur Verbesserung des Radverkehrs
Jede Kommune im Land Brandenburg soll eine Radverkehrsstrategie erarbeiten. Diese ist vom Kommunalparlament zur Selbstbindung zu beschließen. Die kommunalen Strategien sollen die Zielvorgaben der „Strategie der Landesregierung zur Förderung des Radverkehrs im Land Brandenburg bis 2030 (Radverkehrsstrategie 2030)“ aufnehmen und die Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune beachten. In der Strategie sind konkrete, kurz-, mittel- und langfristige Zielstellungen zur Förderung des Radverkehrs in der Kommune festgelegt. Angrenzende Kommunen und der Landkreis sind in die Erarbeitung mit einzubeziehen.
2. Radverkehrsplan/ -konzept
In einem weiteren Schritt soll aus der Strategie ein Radverkehrsplan/ -konzept erarbeitet werden. Die Erarbeitung muss nach den Vorgaben der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010)“. Im Radverkehrsplan/ -konzept muss einen Maßnahmenplan mit Umsetzungsprioritäten, Zuständigkeiten, Kosten und Umsetzungszeiträumen beinhalten. Er soll Maßnahmen zu den Bausteinen der Radverkehrsführung (Infrastruktur; Service/ Dienstleistungen; Kommunikation/ Werbung) enthalten. Mit der Umsetzung des Radverkehrsplanes soll ein lückenloses Wegenetz mit verkehrssicheren, ausreichend breiten und komfortabel zu befahrenen Radverkehrsführungen geschaffen werden. Für alle Radverkehrsarten und Radfahrende sollten geeignete Führungsformen vorhanden sein. Sichere, geeignete Fahrradabstellanlagen an den Quellen und Zielen in ausreichender Anzahl und Qualität müssen in den Kommunen geschaffen werden. Das Kommunalparlament beschließt zur Selbstbindung den Radverkehrsplan/ das Radverkehrskonzept.
3. Arbeitsgremium Radverkehrs
In den Kommunen soll ein Arbeitsgremium geschaffen werden, welches sich mit der Radverkehrsförderung befasst. Dieses soll aus Vertretenden der kommunalen Verwaltung (insbesondere der Verkehrsplanung, Straßen- und Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde, Umwelt- und Klimaschutz oder sektoralähnlich), des ADFC, der Polizeibehörde, der Kommunalpolitik bestehen. Ein regelmäßiger Sitzungsturnus ist anzustreben. Ziel des Gremiums ist die Abstimmung über und die Entwicklung neuer Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
4. Radverkehrsbudget
Die Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahmen zur Radverkehrsförderung ist Grundvoraussetzung der Umsetzung. Daher muss in jeder Kommune ein entsprechendes Budget im Haushalt bereitgestellt werden. Die Höhe des Budgets soll den Vorgaben des „Nationalen Radverkehrsplans 2020“ entsprechen
- sichere und attraktive Radwege
- lückenlose Radwegenetze
- Radverkehrskomzepte und Radverkehrsbudget
- Arbeitsgremium Radverkehr
(beschlosen: 3. Oktober 2020, Landesversammlung in Eberswalde)
Forderungskatalog Kommunen (Stand Oktober 2020, PDF als Download)