Michendorf

Michendorf © ADFC Brandenburg

Forderungskatalog für Brandenburger Kommunen: Sichere Radwege für Jung und Alt

Radwege müssen so attraktiv sein, dass man mit dem Fahrrad jederzeit sicher und komfortabel von A nach B kommt. Nur so werden mehr Menschen das Fahrrad im Alltag benutzen. Dafür brauchen Kommunen eine gute Planung und ausreichend finanzielle Mittel.

Wir müssen weg von den Einzelmaßnahmen, von den Radwegen nur an Hauptverkehrsstraßen, die allzu oft große Lücken haben. Gerade Kinder und ältere Menschen aber sind auf eine durchgängige sichere Infrastruktur angewiesen. Wir brauchen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen Radwegenetze, das sich an den Bedürfnissen der Radfahrer orientiert. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Gestaltung. Ob ein Radweg gebaut wird, eine Nebenstraße zur Fahrradstraße wird, oder ob man Straßenflächen für den Radverkehr durch Markierungen zuweist ist am Ende zweitrangig.

Kommunalpolitischer Maßnahmenkatalog
 

1. Strategie zur Verbesserung des Radverkehrs

Jede Kommune im Land Brandenburg soll eine Radverkehrsstrategie erarbeiten. Diese ist vom Kommunalparlament zur Selbstbindung zu beschließen. Die kommunalen Strategien sollen die Zielvorgaben der „Strategie der Landesregierung zur Förderung des Radverkehrs im Land Brandenburg bis 2030 (Radverkehrsstrategie 2030)“ aufnehmen und die Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune beachten. In der Strategie sind konkrete, kurz-, mittel- und langfristige Zielstellungen zur Förderung des Radverkehrs in der Kommune festgelegt. Angrenzende Kommunen und der Landkreis sind in die Erarbeitung mit einzubeziehen.
 

2. Radverkehrsplan/ -konzept

In einem weiteren Schritt soll aus der Strategie ein Radverkehrsplan/ -konzept erarbeitet werden. Die Erarbeitung muss nach den Vorgaben der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010)“. Im Radverkehrsplan/ -konzept muss einen Maßnahmenplan mit Umsetzungsprioritäten, Zuständigkeiten, Kosten und Umsetzungszeiträumen beinhalten. Er soll Maßnahmen zu den Bausteinen der Radverkehrsführung (Infrastruktur; Service/ Dienstleistungen; Kommunikation/ Werbung) enthalten. Mit der Umsetzung des Radverkehrsplanes soll ein lückenloses Wegenetz mit verkehrssicheren, ausreichend breiten und komfortabel zu befahrenen Radverkehrsführungen geschaffen werden. Für alle Radverkehrsarten und Radfahrende sollten geeignete Führungsformen vorhanden sein. Sichere, geeignete Fahrradabstellanlagen an den Quellen und Zielen in ausreichender Anzahl und Qualität müssen in den Kommunen geschaffen werden. Das Kommunalparlament beschließt zur Selbstbindung den Radverkehrsplan/ das Radverkehrskonzept.
 

3. Arbeitsgremium Radverkehrs

In den Kommunen soll ein Arbeitsgremium geschaffen werden, welches sich mit der Radverkehrsförderung befasst. Dieses soll aus Vertretenden der kommunalen Verwaltung (insbesondere der Verkehrsplanung, Straßen- und Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde, Umwelt- und Klimaschutz oder sektoralähnlich), des ADFC, der Polizeibehörde, der Kommunalpolitik bestehen. Ein regelmäßiger Sitzungsturnus ist anzustreben. Ziel des Gremiums ist die Abstimmung über und die Entwicklung neuer Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
 

4. Radverkehrsbudget

Die Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahmen zur Radverkehrsförderung ist Grundvoraussetzung der Umsetzung. Daher muss in jeder Kommune ein entsprechendes Budget im Haushalt bereitgestellt werden. Die Höhe des Budgets soll den Vorgaben des „Nationalen Radverkehrsplans 2020“ entsprechen

  • sichere und attraktive Radwege
  • lückenlose Radwegenetze
  • Radverkehrskomzepte und Radverkehrsbudget
  • Arbeitsgremium Radverkehr

(beschlosen: 3. Oktober 2020, Landesversammlung in Eberswalde)

Forderungskatalog Kommunen (Stand Oktober 2020, PDF als Download)

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https://brandenburg.adfc.de/artikel/forderungskatalog-fuer-kommunen-sichere-radwege-fuer-jung-und-alt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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