Fahrrad Radtour LDS

Fahrrad Radtour LDS © Tino Freißler

Tourismuspolitische Forderungen rund ums Fahrrad in Brandenburg

Brandenburg bietet beste Voraussetzungen für einen Urlaub mit dem Rad. Dennoch ist Radtourismus kein Selbstläufer: Es braucht gute Radwege, ein lückenloses Netz und eine gute Anbindung mit dem ÖPNV, im ganzen Land.

Brandenburg bietet beste Voraussetzungen für einen Urlaub mit dem Rad. Dennoch ist Radtourismus kein Selbstläufer: Es braucht gute Radwege, ein lückenloses Netz und eine gute Anbindung mit dem ÖPNV, im ganzen Land. 

Die nächsten Schritte für einen sicheren und guten Radverkehr in Brandenburg

Gemeinsamer Forderungskatalog der Radverkehrs- und Tourismusverbände ADFC Brandenburg, LTV Brandenburg und TMB Brandenburg

Erstellung eines ressortübergreifenden Radverkehrsplanes für Brandenburg

Die vom Ministerium für Infrastruktur und ländliche Entwicklung vorgelegte Mobilitätsstrategie 2030 inklusive Radverkehrsstrategie müssen konkretisiert werden! Diese Rahmenpläne sollten mittelfristig mit einem ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmenkatalog, Budgets und messbaren Zielen untersetzt werden und aus einer Hand koordiniert werden. Dazu bedarf es weiterer Ressourcen und Kompetenzen. Bei der Erstellung dieses Radverkehrsplanes sollen die kommunale Ebenen, touristische Organisationen der Regionen und weitere wichtige Stakeholder sowie Verbände einbezogen werden, um auch in der Abarbeitung der Maßnahmen eine übergreifende Zusammenarbeit zu gewährleisten. Eine einheitliche Betrachtung des gesamten Radwegenetzes inkl. aller sich in der Praxis vermischenden Nutzungsarten wie Alltags-, Freizeit- und touristischer Radverkehr wird dabei vorausgesetzt. Ebenso die Erfüllung der im Rahmen der Landestourismuskonzeption vom Kabinett beschlossenen Aufgaben der Landesregierung (u.a. “Einbeziehung der touristischen Themen in landesweite Mobilitäts- und Infrastrukturplanungen”). Die Anbindung an die Radwegenetze benachbarter Bundesländer und überregionale Routen finden besondere Berücksichtigung. Die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg wird von der Brandenburger Landesregierung aktiv betrieben und sie setzt sich für durchgehende Qualität und Managementstrukturen auch in den Nachbarbundesländern ein. In den Planungen sollen längst vorhandene Bundesstandards wie die “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” (ERA2010) zur Grundlage des Handelns und der Förderung 2 auf Landes- und kommunaler Ebene gemacht werden. Eine Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes soll dahingehend angestrebt werden, um eigenständige Radschnellwege und überregionale touristische Routen direkt durch das Land planen und finanzieren zu können. Ebenso setzt sich das Land für eine fahrradfreundliche Überarbeitung der StVO gegenüber dem Bund ein. Bisher bereitgestellt Mittel und Förderbedingungen reichen nicht aus, um den Radverkehr zeitgemäß weiterzuentwickeln und dem Nutzungsdruck entgegenzukommen. Darum sollen im Landeshaushalt pro Jahr mindestens 50 Mio EUR für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung gestellt werden.

Strukturen und Ressourcen für eine zeitgemäße Radinfrastruktur schaffen

Der Radverkehr ist in vielen Ressorts der Landesregierung angesiedelt. Die Baulast ist auf eine beachtliche Anzahl von Akteuren im Land verteilt. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für das Brandenburger Radwegenetz sind stark zersplittert. Das behindert bspw. abgestimmte Instandhaltungen, eine gleichmäßige Qualitätsentwicklung, gemeinsame Datenstandards, -austausch, regionsübergreifende Radverkehrskonzeptionen etc. Umso mehr bedarf es einer Koordinierung und einer Unterstützung von Landesseite aus! Das gilt vor allem, wenn die o.g. Radverkehrskonzeption realisiert wird. Durch die fragmentierten Strukturen gibt es starke regionale und lokale Unterschiede in der “Radlerfreundlichkeit” innerhalb des Brandenburger Radwegenetzes: Qualität, Ausbaustufen, Pflege und Instandhaltung. Flächendeckende, nach einheitlichen Standards existierende, routingfähige Daten sind nicht vorhanden für das gesamte Netz. Das wäre aber die Voraussetzung für ein Monitoring, die Übersicht über Zuständigkeiten, Verbesserungsbedarfe und auch überregionale Planungen und die Durchsetzung von Standards! Es bedarf dafür organisatorische und finanzielle Voraussetzungen in Form eines institutionell verankerten Informations- und Qualitätsmanagements und eines nutzerfreundlichen Systems zur Pflege und -aktualisierung der Daten für das gesamte Brandenburger Radwegenetzes. Zudem müssen Rollen und Zuständigkeiten klarer umrissen und die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen verstärkt werden. Vorhandene Förderprogramme sollen miteinander abgestimmt und überarbeitet werden. Eine ganzheitliche Betrachtung, die der Vermischung der Nutzungsformen gerecht wird (Alltag/touristisch), ist zwingend notwendig! Wichtig dafür ist auch eine flächendeckende Verbreitung von Leihradsystemen, damit diese nicht auf Oberzentren beschränkt bleiben. Dabei sind Förderprogramme notwendig, die auch ohne Eigenanteile der Kommunen funktionieren.

Den Radverkehr als Bestandteil von Mobilitäts- und Verkehrsketten begreifen

Die Brandenburger Verkehrsplanungen beziehen sich in großem Maße auf Berlin. Die Hauptstadtregion ist dabei als Anker und wichtiger Quellmarkt zu verstehen, in dessen Haushalten oft kein KfZ vorhanden ist und deren Bewohner zunehmend den ÖV nutzen, sowie Multi- und Intermodalität gewöhnt sind. Verkehr muss ganzheitlich gedacht werden, deswegen muss der geforderte Radverkehrsplan sich auch auf andere Verkehrsträger beziehen. Insbesondere den Umsteigepunkten zwischen verschiedenen Verkehrsmittel ist Beachtung zu schenken, um überhaupt die Voraussetzung für Mobilitätsketten zu schaffen. Das Land fördert darum hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen an den Bahnhöfen und Haltestellen. Ebenso sind die Kapazitäten für die Fahrradmitnahme im Schienenverkehr auszubauen, so dass auch zu Stoßzeiten die Mitnahme des Fahrrads jederzeit gewährleistet ist.

Stand: Juni 2019

Forderungskatalog (PDF zum Download)

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https://brandenburg.adfc.de/artikel/tourismuspolitische-forderungen-rund-ums-fahrrad-in-brandenburg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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