Anderthalb Meter Abstand

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (2020) dürfen Radfahrende nur mit mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Metern bei radelnden Kindern sowie außerorts überholt werden.

Zu enges Überholen gefährdert die Sicherheit der Radfahrenden und hält Menschen sogar ab, aufs Fahrrad zu steigen. Denn nur wer sich sicher fühlt, steigt auch aufs Rad.

Jeder, der mit dem Rad unterwegs ist, kennt das Gefühl, beim Überholen fast vom Sattel geholt zu werden. Das Problem gibt es in der Stadt und auf dem Land: In der Stadt ist der Verkehrsraum eng: Autos, Fahrräder und parkende Autos teilen sich den Verkehrsraum. Zu enges Überholen ist aber auch ein Problem auf dem Land, denn an vielen Landesstraßen fehlen Radwege und Radfahrende müssen oft auf viel befahrenden Straßen ins nächste Dorf fahren.

Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraum stellt also auch erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtsnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dabei gibt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Regeln, die eingehalten werden müssen:
Innerorts sind 1,5 Meter als Mindestüberholabstand festgeschrieben. Sind Kinder unterwegs oder wird außerorts überholt, sind es zwei Meter. Die Realität sieht aber anders aus: Noch immer wird zu eng überholt, auf dem Land wie in der Stadt.

  • Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.
  • Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich.
  • Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
  • Ebenso müssen Lkw und Busse 2 Meter Abstand einhalten.
  • Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.

Forderungen des ADFC

  • Verhaltensänderung der Auto- und Lkw-Fahrenden
  • Infrastruktur, die für alle Menschen sicher ist
  • Verhaltenskontrolle durch die Polizei
  • Aufklärungsarbeit

Abstandsmessen in Brandenburg mit dem OpenBikeSensor

Um Überholabstände wissenschaftlich exakt zu messen, unterstützt der ADFC Brandenburg außerdem das Projekt OpenBikeSensor. Gemeinsam mit der TH Wildau haben wir im Rahmen des Projekt "Zu nah? Mit Abstand mehr Sicherheit" im Sommer 2022 über 5.500 Überholabstände gemessen. In nur der Hälfte der Fälle wurde der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten.

Mit einem Pilotprojekt in Angermünde führen wir seit Anfang Juni 2023 das Projekt weiter und messen ber einen längeren Zeitraum an einem Ort Überholabstände.

https://brandenburg.adfc.de/artikel/abstand

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