Unfallstatistik 2022: ADFC Brandenburg fordert Sicherheit für Radfahrer

Mehr getötete (19) und verletzte (2. 981) Radfahrerinnen und Radfahrer in Brandenburg. Von der Vision Zero weit entfernt.

Das Brandenburger Innenministerium hat heute (20. Februar 2023) zusammen mit der Brandenburger Polizei die Unfallstatistik 2022 vorgestellt. Die Unfallzahlen kommentiert Stefan Overkamp, Landesvorsitzender des ADFC Brandenburg:

„Die Unfallzahlen des letzten Jahres zum Radverkehr sind aus Sicht der Radfahrer besorgniserregend. Mit 19 getöteten Radfahrern und einer Zunahme von 4-6% bei Getöteten und Schwerverletzten ist Brandenburg von der „Vision Zero“ – das Ziel keiner Toten und Schwerverletzten im Verkehr – noch Meilen entfernt.“

 

Getötete Radfahrer

Verletzte Radfahrer

2022

19 (+5,6%)

2.981 (+4,3 %)

2021

18

2.859

Quelle: Unfallstatistik des MIK

Overkamp weiter: „Die Unfallzahlen ändern sich im langfristigen Trend kaum. Das kann die Politik nicht akzeptieren, die Verkehrssicherheit muss oberste Priorität sein. Wer mehr Menschen aufs Rad bringen will, muss die Sicherheit von Fahrradfahrern gewährleisten. Auf Zahlen müssen endlich Taten folgen, die dauerhaft wirken.“

 

Tempolimits und Fahrrad-Infrastruktur

 

Der Fahrradclub fordert eine durchgängig gute Fahrrad-Infrastruktur, die für alle sicher ist und sich sicher anfühlt. Wo es keine eigenen Radwege gibt, muss das Tempolimit auf 30 Km/h innerorts und 70 Km/h außerorts reduziert werden. Sicherheit muss vor Schnelligkeit gehen. Außerdem müssen gefährliche Kreuzungen, an denen sich Unfälle häufen, umgebaut werden. Abbiegeassistenzsysteme für alle KFZ ab 3,5 t müssen verpflichtend sein.

Overkamp weiter: „Das Fahrrad wird in Brandenburg immer noch nicht als gleichberechtigter Verkehrsträger betrachtet. Oft muss sich das Fahrrad den Platz mit dem Auto- und Fußverkehr teilen. Wo Platz knapp ist, kommt es häufig zu Konflikten und Unfällen – zum Beispiel beim Überholen. Und bei Konflikten mit dem KFZ-Verkehr werden Radfahrende als schwächere Verkehrsteilnehmer immer den kürzeren zeihen.“

 

ADFC fordert Umdenken

„Wir brauchen ein Umdenken im Verkehrsrecht und in der Verkehrsplanung. Unsere Städte und Gemeinden müssen wieder als Lebensraum für alle wahrgenommen werden. Wichtigste Aufgabe einer Stadt ist nicht, dass KFZ so schnell wie möglich durchfahren können. Das Verkehrsrecht muss die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt berücksichtigen. Die Verkehrssicherheit muss die ‚Flüssigkeit und Leichtigkeit‘ des Verkehrs als oberstes Planungsziel ablösen.“

Unfallursachen

Die Meldung zum Anteil der Radfahrer als Unfallverursacher kommentiert Overkamp auch: „Wenn es in der Unfallstatistik heißt, „mehr als die Hälfte der Radfahrer sind schuld an Fahrradunfällen“, müssen wir genau hingucken, denn: In dieser Kennzahl sind auch die sogenannten Alleinunfälle von Radfahrern enthalten, die durchschnittlich 20% ausmachen. Wenn also eine Radfahrerin auf einem schlechten Radweg stürzt und sich dabei verletzt, würde sie im Unfallbericht als Verursacherin mit Personenschaden geführt. Rechnet man diese Alleinunfälle heraus, tragen beim Zusammenstoß von Radfahrern mit anderen Verkehrsteilnehmern die Radfahrer in etwa zu 1/3 die Hauptschuld. Durch diese Darstellung wird der Blick auf das eigentliche Unfallgeschehen verzerrt, und es ist traurig, dass von offizieller Seite diese einseitige Darstellung immer noch zum Nachteil der Radfahrer vorgetragen wird.“

 

Über den ADFC Brandenburg

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Der ADFC Brandenburg hat landesweit 3.600 Mitglieder und setzt sich für die Verkehrswende mit dem Fahrrad in Brandenburg ein. Vor Ort setzen sich hunderte Mitglieder in 23 Orts- und Regionalgruppen des ADFC für die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer ein.

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https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/unfallstatistik-2022-adfc-brandenburg-fordert-sicherheit-fuer-radfahrer

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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