Fahrradfahren in Angermünde: Freies Lastenrad ab sofort kostenlos ausleihen

Ein Lastenrad unkompliziert und kostenlos ausleihen, damit den Wochenend-Einkauf erledigen und das Auto einfach mal stehen lassen. Das ist ab jetzt in Angermünde möglich: Das Lastenrad „Hilde“ wird von der Stadt Angermünde bereitgestellt.

Pressemitteilung
 

fLotte Brandenburg
ein Projekt von ADFC Brandenburg e.V. und VCD Brandenburg e.V.

Stadt Angermünde

Angermünde, den 17. März 2023

Fahrradfahren in Angermünde: Lastenrad ab sofort kostenlos ausleihen

Ein Lastenrad unkompliziert und kostenlos ausleihen, damit den Wochenend-Einkauf erledigen und das Auto einfach mal stehen lassen. Das ist ab jetzt in Angermünde möglich: Das Lastenrad „Hilde“ wird von der Stadt Angermünde bereitgestellt und kann kostenlos ausgeliehen werden.

„Ich freue mich, dass es nun das erste kostenlose Lastenrad in Angermünde gibt. Das zweirädrige Lastenrad Hilde ist mit einem E-Motor ausgestattet, die Ladekiste bietet viel Platz für den Einkauf und trägt bis zu 100kg. Auf kurzen Strecken ist das Lastenrad unschlagbar schnell und mit dem Elektromotor können auch längere Strecken wie zum Beispiel zum Badesee zurückgelegt werden,“ so Norbert Hüsers, Vertreter des ADFC in der Uckermark.

Uta Zahn, Sprecherin der VCD-Regionalgruppe Uckermark ergänzt: „Das Lastenrad trägt zu mehr Lebensqualität in der Stadt bei und entlastet unsere Straßen von ruhendem und fließenden Verkehr. Das Ausleihen spart Ressourcen und schont den Geldbeutel. Ein Lastenrad, das am Wohnort verfügbar ist, stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Ausleihen ist dabei eine günstige Alternative, da ein Lastenrad teuer ist und nicht in jeden Keller passt.“

Frederik Bewer, Bürgermeister von Angermünde,begründet die Anschaffung des Lastenrads: „Die Stadt Angermünde bringt in vielen kleinen Schritten den Klimaschutz voran. Das Lastenrad Hilde, das wir mit Hilfe der Lastenradförderung des Landes finanzieren konnten, ist dabei ein Baustein für die Klima- und Verkehrswende vor Ort. Damit bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern in Angermünde eine Alternative zum Auto, wo dies sinnvoll und praktikabel ist. Und wir hoffen, die Menschen auch für die eigene Rad-Mobilität zu inspirieren.“

Kostenloser Verleih und Online-Buchung

Frei verfügbare Räder können online gebucht werden. Der Verleih findet über die Website fLotte Brandenburg statt -ein Ableger der 2018 vom ADFC Berlin gestarteten fLotte Berlin, über die schon über 300 Lastenräder im Einsatz sind. Ein bewährtes System, bei dem die Übergabe immer persönlich stattfindet, bei Bedarf mit einer kurzen Einweisung.

Mittlerweile sind über 30 Freie Lastenräder Teil der fLotte Brandenburg - von Angermünde nach Cottbus.

Über fLotte Brandenburg

fLotte Brandenburg ist ein Kooperationsprojekt von VCD Brandenburg und ADFC Brandenburg:Die fLotte Brandenburg ist ein kostenloser Lastenrad-Verleih, der vielen Menschen eine klima- und ressourcenschonende Alternative zum Auto bietet. Mit der fLotte bieten wir eine Buchungsplattform für die kostenlose Ausleihe der Räder, beraten beim Aufbau der Verleihstationen und vermitteln Kontakte für die ehrenamtliche Wartung und Pflege der Räder vor Ort. Begleitend gibt es Schulungsangebote sowie Öffentlichkeits- und Pressearbeit.

Weiterführende Links:

Buchungsplattform „fLotte Brandenburg“: https://flotte-brandenburg.de/
ADFC Brandenburg: https://brandenburg.adfc.de/
VCD Brandenburg: https://brandenburg.vcd.org/

Ansprechpartner für die Presse

Norbert Hüsers, ADFC Uckermark: angermuende [at] brandenburg.adfc.de
Uta Zahn, VCD Angermünde, uckermark [at] vcd-brandenburg.de
Frederik Bewer, Bürgermeister Stadt Angermünde, presse [at] angermuende.de

Downloads

Lastenrad Hilde

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Frederik Bewer, Bürgermeister Angermünde

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https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/fahrradfahren-in-angermuende-freies-lastenrad-ab-sofort-kostenlos-ausleihen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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