Collisions between a bicycle and a car

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ADFC Brandenburg kritisiert Sprache in den Verkehrsmeldungen

Anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 19. Juni fordert der Fahrradclub ADFC Brandenburg eine objektive Sprache bei der Berichterstattung über Kollisionen zwischen Auto- und Radfahrenden, auch in Brandenburg.

 

ADFC Brandenburg kritisiert Sprache in den Verkehrsmeldungen: Unfallverursacher nicht unsichtbar machen

Anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 19. Juni fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Brandenburg eine objektive Sprache bei der Berichterstattung über Kollisionen zwischen Auto- und Radfahrenden. „Auch in Brandenburg erleben wir, dass Unfälle fast immer so geschildert werden, als ob die Person auf dem Rad einen Fehler gemacht hat. In Polizeimeldungen oder Zeitungsartikeln wird der Autofahrer oft passiv, schuldlos oder gar unsichtbar dargestellt,“ so Stefan Overkamp, Landesvorsitzender des märkischen Fahrradclubs ADFC Brandenburg. Dieser Blick auf das Unfallgeschehen präge das Bewusstsein der Öffentlichkeit und vergifte die öffentliche Wahrnehmung des Radverkehrs.

Stefan Overkamp sagtdazu weiter: „Unfallberichte der Polizei sind häufig so formuliert, dass der aktive Anteil am Unfallgeschehen entweder dem Fahrzeug oder dem Radfahrer zugeordnet wird, nicht aber dem Fahrzeugführer.“

Ein Beispiel aus einer Polizeimeldung der Landeshauptstadt Potsdam vom März 2021: „LKW übersieht Radfahrer. (…) Radfahrer geriet unter LKW und erlitt so schwere Verletzungen, dass er noch am Unfallort verstarb.“[1] Diese Formulierung suggeriert: Keine Verantwortung beim Fahrzeugführer und der Radfahrer geriet zufällig unter den LKW. Dabei müsste es richtig heißen: „Fahrzeugführer missachtet die Vorfahrt und verletzt mit seinem LKW einen Radfahrer so schwer, dass der noch am Unfallort verstarb.“

Aus Meldung wird Realität

Aus der Polizeimeldung erwächst ein weiteres Problem: Diese Meldungen werden oft direkt in die journalistische Berichterstattung übernommen – und wird dann zur Realität der Menschen. Das stellt beispielsweise auch eine NDR-Reporterin in einer Reportage über Sprache fest. [2] Ein Wissenschaftler des renommierten Potsdamer Instituts für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS Potsdam), Dr. Dirk von Schneidemesser vom IASS, kommt zu einem ähnlichen Schluss: Die Sprache präge unser Zugang  zu Problemen und hat Einfluss darauf, wem wir die Verantwortlichkeit zuweisen. [3] Der ADFC Brandenburg kann sich diesem Apell nur anschließen: „Wir brauchen eine neue Sprache für die Verkehrsberichterstattung.“

Hauptschuld bei Kollisionen mit Personenschaden fast immer beim Autofahrer

Etwa zwei Drittel aller Fahrradunfälle sind Kollisionen mit Autos. Hauptschuld trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrerbeziehungsweise die Autofahrerin. Die meisten und schwersten Rad-Unfälle passieren an Kreuzungen und Einmündungen. Am häufigsten wird Radfahrenden hier bei Kollisionen die Vorfahrt genommen. [4]

 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Der ADFC Brandenburg über 3.200 Mitgliedern und Ortsgruppen in 19 Städten und Gemeinden. Mehr Information über den Landesverband auf der Website www.brandenburg.adfc.de.


Quellen

[1] Polizeimeldung Landeshauptstadt Potsdam vom 21.03.2021, https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/radfahrer-bei-schwerem-unfall-toedlich-v/2496097, aufgerufen am 16. Juni 2021

[2] https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Polizeimeldungen-Schuldlose-Autofahrer,zapp12436.html, aufgerufen am 16. Juni 2021

[3] https://www.iass-potsdam.de/de/blog/2021/04/wir-brauchen-eine-neue-sprache-fuer-die-verkehrsberichterstattung?fbclid=IwAR0ChYPhIhges6uESjTqeN9Noa3BKcPnZOCyea53pWuPOdgBSb23nL20uOk, aufgerufen am 16. Juni 2021

[4] Statistisches Bundesamt „Sonderauswertung „Kraftrad- und Fahrradunfälle im Straßenverkehr 2019“, vgl. https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/sonderauswertung-kraftrad-und-fahrradunfaelle-im, aufgerufen am 17. Juni 2021


https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-brandenburg-kritisiert-sprache-in-den-verkehrsmeldungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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