ADFC Brandenburg appelliert an Landesregierung: Keine Verkehrstoten mehr!

Fahrradclub fordert: Vision Zero endlich ernst nehmen, jeder im Straßenverkehr getötete Mensch ist einer zuviel. Maßnahmen wie Tempo 30 und verpflichtenden LKW-Abbiegeassistent sollen sofort umgesetzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Innerhalb eines Monats verlieren vier Radfahrerinnen und Radfahrer auf Brandenburgs Straßen ihr Leben, seit Beginn des Jahres starben dreizehn Menschen während des Fahrradfahrens. „Wir sind schockiert und betroffen, dass so viele Menschen auf dem Fahrrad im Straßenverkehr von Brandenburg ihr Leben verloren haben. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen, die plötzlich und unvermittelt einen nahen Menschen verloren haben. Jedes Todesopfer im Straßenverkehr verursacht unendliches Leid und ist ein Opfer zuviel. Es kann nicht sein, dass immer weiter Radfahrer sterben und sich in den Köpfen der Verantwortlichen und in den Regelwerken nichts ändert“, so Stefan Overkamp, Landesvorsitzender des ADFC Brandenburg.

Mit Blick auf diese alarmierende Statistik fordert Stefan Overkamp: „Die Landesregierung muss sofort handeln und alles tun, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im Namen aller Radfahrer appelliere ich: Tempo 30 muss zur Regelgeschwindigkeit in Brandenburgs Innenstädten werden. Die Landesregierung ist aufgefordert ihren Ermessensspielraum in diesem Sinne zu nutzen und sich auf Bundesebene  für eine Anpassung der STVO im Bundesrat einzusetzen. Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger erheblich: Langsamere Autos, kürzerer Anhalteweg, mehr Zeit, weniger Leid! Wir können nicht verstehen, warum sich deutsche Politikerinnen und Politiker sperren, diese einfache Formel anzuerkennen. Sicherheit muss vor Schnelligkeit gehen. Andere europäische Länder und Städte wie Paris machen es seit langem vor.

Es braucht außerdem ein Verbot von LKWs ohne Abbiegeassistenten: LKWs ohne Kollisionserkennung und einen Not-Stopp haben in unseren Städten und Gemeinden nichts mehr zu suchen.

Am 15. September starb ein 14-jähriger Radfahrer in Burg (Spree-Neiße-Kreis), nachdem er auf einer Landstraße mit einem PKW kollidiert war. Vor wenigen Tagen, am 22. September, wurde in Finsterwalde ein 77-jähriger Radfahrer von einem LKW erfasst und starb noch am Unfallort. Nun sind Anfang der Woche wieder zwei Radfahrende bei Verkehrsunfällen verstorben. In Elsterwerda wurde am 29. September eine 82-jährige Radfahrerin von einem LKW angefahren. Der LKW-Fahrer soll die Frau beim Abbiegen „übersehen“ haben. Die Frau starb im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen. Am 27.09.2021 stieß in Cottbus ein 60-jähriger Radfahrer mit einem PKW zusammen. In der Unfallmeldung heißt es, der Radfahrer habe ein Rotlicht missachtet. Der Mann erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Eine erschreckende und traurige Bilanz.

„Ich plädiere dafür, nicht reflexartig der Betonung des Mitverschulden von getöteten Radfahrern zu folgen. Jeder Verkehrstote ist einer zuviel. Auch derjenige, der bei Rot über die Ampel fährt, hat sein Leben nicht verwirkt! Unser Fokus liegt auf der Infrastruktur. Wir fordern für alle Verkehrsteilnehmer einen fehlerverzeihenden Straßenverkehrsraum und das entsprechende Verkehrsrecht. Wenn die Verkehrsinfrastruktur einschließlich des rechtlichen Rahmens keine Sicherheit gewährleistet, sondern vermeidbare Risiken für Leib und Leben begründet, zögern die Menschen, aufs Rad umzusteigen. So kann die Verkehrswende nicht gelingen!  Vision Zero ernst nehmen bedeutet, eine sichere Verkehrsinfrastruktur und die dazu passenden Gesetze zu schaffen, jetzt und nicht übermorgen!“, so Overkamp.


https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-brandenburg-appelliert-an-landesregierung-keine-verkehrstoten-mehr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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