Finden Sie Ihr Fahrrad.

Finden Sie Ihr Fahrrad. © ADFC/ Stefan Frank

Tipps für den Gebrauchtradkauf

Radfahren macht Spaß und ist kostengünstig. Wer schon beim Fahrradkauf das Budget schonen will, kann auf Internetbörsen oder Flohmärkten gut erhaltene Schnäppchen bekommen. Der ADFC gibt Tipps, worauf beim Gebrauchtradkauf zu achten ist.

Der ADFC rät von Blindkäufen ohne Probefahrt ab – auch bei gebrauchten Fahrrädern. Seriöse Anbieter:innen werden Kaufinteressierten immer eine Probefahrt ermöglichen. Während der Probefahrt sollte man prüfen, ob das Fahrgefühl stimmt, ob das Fahrrad leicht läuft, ob sich enge Kurven sicher fahren lassen und ob das Rad spurtreu geradeaus läuft. Gleichzeitig klärt sich auch, ob das Inserat mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmt.

Unfallschäden aufspüren

Vor der Proberunde wird die Sicherheit überprüft: Wenn man das Fahrrad von vorne betrachtet, dürfen Lenker und Vorbau nicht verbogen sein. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Spur laufen. Ist dies nicht der Fall, könnte der Vorbesitzer einen massiven Sturz mit dem Rad erlebt haben. In dem Fall lieber weitersuchen!

Die Kette sollte rostfrei sein, nicht zu viel Schmutz und Öl aufweisen und sich flüssig über die Ritzel bewegen. Der Rahmen darf Gebrauchsspuren haben, aber keine Risse oder große Roststellen. Insbesondere Rahmen und Gabeln aus Carbon sollten eine unbeschädigte Oberfläche haben.

Rastet der Lenker beim Steuern ein oder läuft das Steuerlager nicht geschmeidig? Hat das Tretlager Spiel, wenn man die Kurbeln quer zur Fahrtrichtung drückt? Dann sind aufwendige Reparaturen nötig – der Kostenaufwand will gut überlegt sein.

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Bremsen richtig prüfen

Wenn man das Fahrrad schiebt, sollten bei angezogener Bremse die Räder blockieren – und die Bremsgriffe dürfen sich nicht bis zum Anschlag durchziehen lassen. Rissfreie Außenhüllen der Bremszüge und ausreichend dicke Bremsschuhe sind ebenfalls beruhigend. Drehen die Laufräder nach dem Bremsversuch wieder frei und haben beide Beläge den gleichen Abstand zus Felge, sind die Bremsen okay.

Bei Scheibenbremsen fällt die Beurteilung schwerer. Sie sollten kräftige Bremswirkung zeigen und dabei keine unangenehmen Geräusche machen. Bei Zweifeln sollte lieber eine erkstat aufgesucht werden.

Wenn Neupreis und Alter des Fahrrads bekannt sind, kann man sich an diesen Faustregeln orientieren: Ein Fahrrad verliert beim Neukauf rund 20 Prozent an Wert. Nach etwa zwei Jahren liegt er nur noch bei 50 Prozent. Und danach halbiert sich der Wert alle vier Jahre. Am Ende zählt natürlich der Zustand des Fahrrads, um einen angemessenen Preis zu verhandeln.

Kaufvertrag bringt Sicherheit

Der ADFC empfiehlt für den sicheren Handel den Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags, in dem beide Vertragspartner aufgeführt sind und das Fahrrad beschrieben wird.

ADFC-Musterkaufvertrag und weitere Informationen zum Download

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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