Eine junge Frau hockt vor einem Pedelec und entnimmt den Akku.

Beim Kauf eines gebrauchten Pedelecs kann man den Zustand der elektronischen Bauteile kaum beurteilen. © Flyer/pd.f.de

Kauf von gebrauchten Elektrofahrrädern

Der Boom ist ungebrochen: Millionen Elektrofahrräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Auch auf dem Gebrauchtradmarkt sind sie immer stärker präsent. Der Kauf eines gebrauchten Pedelecs stellt potenzielle Käufer:innen jedoch vor Probleme.

Hochwertige Elektrofahrräder kosten viel Geld. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Preise für neue Fahrräder deutlich angestiegen. Daher ist der Kauf eines gebrauchten Elektrofahrrads für viele Menschen attraktiv, verspricht er doch deutliche Einsparmöglichkeiten.

Kaufvorbereitung

Die Suche nach einem gebrauchten Elektrorad unterscheidet sich zunächst nicht von der nach einem herkömmlichen Fahrrad. Zunächst muss klar sein, für welchen Einsatzbereich das Fahrrad gedacht ist und welche Ausstattung nötig ist. Hier kommt bereits die Elektronik ins Spiel: Wer lange Touren oder Radreisen machen möchte, braucht einen großen Akku, um viel Reichweite zu haben. Für den Stadteinsatz oder kurze Ausflüge spielt die Akku-Kapazität eine untergeordnete Rolle.

Elektronik ist schwer zu beurteilen

Will man ein Gebraucht-Pedelec von Privat kaufen, sind Grundkenntnisse der Fahrradtechnik hilfreich, um den Zustand des Fahrrads beurteilen zu können. Hat man ein interessantes Modell gefunden, muss man es genau in Augenschein nehmen. Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge und Kette sollten noch in gutem Zustand sein. Der Blick auf den Rahmen und Komponenten kann offenbaren, wie gut das Rad gepflegt wurde, woraus sich auf den Gesamtzustand schließen lässt.

Was sich aber wenig bis gar nicht beurteilen lässt, ist der Zustand von Motor und Akku. Bei einer Probefahrt sollte man auf die Motorengeräusche hören. Die weit verbreiteten Mittelmotoren besitzen ein Getriebe, das während der Fahrt hörbar ist. Das Geräusch sollte gleichmäßig und nur in ruhiger Umgebung deutlich vernehmbar sein.

Auch das Baujahr ist von Bedeutung, denn die noch junge Elektrorad-Technik schreitet schnell voran. Schon nach wenigen Jahren kann ein Pedelec bereits veraltet sein. Nicht jeder Antriebshersteller hat dann noch alle Ersatzteile oder Ersatz-Akkus auf Lager.

Akku auslesen lassen

Der Akku ist ein Verschleißteil, dessen Kapazität mit der Zeit sinkt. In welchem Zustand die Batteriezellen sind, kann man von außen nicht erkennen. Man kann den Akku aber im Fachhandel, der die entsprechenden Fabrikate führt, auslesen lassen. Dafür wird eine Gebühr erhoben, aber danach weiß man, ob der Akku noch eine Weile durchhält oder bald mehrere hundert Euro für einen Ersatz fällig sind. Im Idealfall hat der oder die Verkäufer:in bereits den Akku auslesen lassen, wenn man zur Probefahrt kommt.

Viele Online-Shops für gebrauchte E-Räder

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das gebrauchte Elektrorad im Fachhandel oder bei einem der immer zahlreicher werdenden Online-Shops für gebrauchte Elektroräder kauft. Der Vorteil ist, dass die angebotenen Räder technisch durchgecheckt (auch „refurbished“ genannt) sind, und es auch eine Gewährleistung gibt. Dafür ist der Preisvorteil nicht mehr so groß.

Auf der Plus-Seite steht aber, dass ein:e Ansprechpartner:in vorhanden ist. Auch der Online-Handel hat häufig Partnerwerkstätten, die sich um technische Probleme kümmern können. Werkstätten behandeln ihre eigenen Kunden oft bevorzugt, zudem müssen sie sich mit dem jeweiligen Antriebshersteller auskennen. Daher ist es eine gute Idee, sich vor dem Kauf nach passenden Werkstätten umzusehen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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