Die Geschützte Radspur in der Holzmarktstraße in Berlin

Die Geschützte Radspur in der Holzmarktstraße in Berlin. © ADFC/April Agentur

2. Ein tragfähiger Haushalt für die Ausbau-Offensive

Grundlegende Voraussetzung für das Fahrradland Deutschland 2030 ist das bundesweite Einrichten von lückenlosen nutzerfreundlichen Radwegenetzen und deren ausreichende Finanzierung.

Die Radverkehrsinfrastruktur wurde jahrzehntelang vernachlässigt. Deutschland braucht Radwegenetze, auf denen Radfahrende aus allen Bevölkerungsschichten sicher und komfortabel an ihre Ziele gelangen können. Um das Ziel zu erreichen, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen.

Die bisherige Förder- und Finanzierungssystematik, die Radverkehrsförderung fast ausschließlich den Kommunen überlässt und als freiwillige Aufgabe einordnet, wird dem nicht gerecht.

Zusammenarbeit und Finanzierung

Um Deutschland zum Fahrradland zu machen, müssen Bund und Länder enger zusammenarbeiten und deutlich mehr Finanzmittel, Personal und Know-how bereitstellen. Und sie müssen die Kommunen umfassend beim Ausbau und Erhalt der Radwegenetze vor Ort unterstützen.

 

Deshalb fordert der ADFC:

  1. Gesetzliche Regelfinanzierung für den Radverkehr im Bundeshaushalt, zur Einrichtung lückenloser Radwegenetze und sicherer Kreuzungen in den Kommunen bis 2030, für die systematische Erschließung von Metropolräumen und Ballungsgebieten mit Radschnellwegen bis 2030 mit bundesweit mindestens 2.000 Kilometer Radschnellwegen, den Ausbau und Erhalt von Radwegenetzen an Bundesfernstraßen, 1.000 Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen und mehr
  2. einen Bund-Länder-Vertrag für das Fahrradland Deutschland 2030 mit der Verpflichtung von Bund und Ländern, bis 2030 bundesweit lückenlose Radwegenetze einzurichten und die Kommunen bei der Umsetzung vor Ort zu unterstützen und mehr
  3. eine Lotsenstelle Radverkehr für die Unterstützung kleinerer Kommunen bei der Antragstellung und beim Abruf der Mittel, als auch durch Wissenstransfer.
  4. die Koordinierung des Radfernwegenetzes sicherzustellen: der Bund muss seine Koordinierungsfunktion (auch innerhalb des europäisches Radnetzes „Euro-Velo“) als dauerhafte Aufgabe begreifen und sicherstellen

Der Aktionsplan mit allen detaillierten Forderungen steht in der blauen Medienbox zum Herunterladen bereit.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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