Mehr Radwege führen zu mehr Radverkehr

Eine neue Studie zeigt, dass mehr Radwege auch zu mehr Radverkehr führen. Ausgangspunkt der Studie war die Frage, ob es nur Symbolpolitik ist, wenn in fahrradfreundliche Infrastruktur investiert wird oder ob es zu einer Verhaltensänderung führt.

Pop-up-Radweg in Berlin.
Pop-up-Radweg in Berlin. © ADFC | S. Tosic

Das Berliner Klimaforschungsinstitut MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) hat untersucht, ob Investitionen in den Radverkehr zu einer Verhaltensänderung führen. Als Beispiel dienen die in der Corona-Pandemie angelegten Pop-up-Radwege, bei denen eine Fahrspur der Straße oder ein Parkstreifen provisorisch umgewidmet werden, etwa mit gelben Linien oder Baustellenbaken.

Ausgangspunkt sind Erhebungen von 736 amtlichen Fahrradzählstationen in 106 europäischen Städten sowie das Monitoring des Europäischen Radfahrerverbands ECF zu den sogenannten „Corona-Radwegen“.

Mit geringen Kosten den Verkehrsmittel-Mix beeinflussen

„Es ist klar, dass viele Leute wegen Corona sowieso aufs Rad umsteigen, um nicht im vollen Bus zu sitzen. Aber wir zeigen, dass die neuen Radwege darüber hinaus in beträchtlichem Umfang zusätzlichen Radverkehr bewirkt haben“, sagt Sebastian Kraus, Leitautor der Studie.

Ein Kilometer Pop-up-Radweg kostete etwa in Berlin nur 9.500 Euro. „Die Chance, hier mit wenig Aufwand den Verkehrsmittel-Mix erheblich zu beeinflussen, wird in vielen Städten zu Unrecht vernachlässigt“, so Kraus.

Vergleich von Städten mit und ohne Pop-up-Radwege

Die Studie vergleicht Städte, die Pop-up-Radwege ausgewiesen haben, mit Städten ohne. In den Analysen rechnet das Forschungsteam mögliche Störfaktoren wie Platzierung der Zählstationen, Dichte des ÖPVN-Netzes, Bevölkerungsdichte, Topografie oder Wetter heraus.

Das Fazit ist bewusst vorsichtig gefasst: Pop-up-Radwege bewirkten für sich genommen im Zeitraum März bis Juli 2020 zwischen 11 und 48 Prozent zusätzlichen Radverkehr.

Da jeder geradelte Kilometer einen halben US-Dollar an Gesundheitskosten spart, addiert sich der Nutzen für die Städte mit Pop-up-Radwegen auf insgesamt mindestens eine Milliarde Dollar im Jahr – sofern die Radnutzung dauerhaft ist. Ob sich der Effekt auch in Nicht-Pandemie-Zeiten zeigt, könnte Gegenstand weiterer Forschung sein, so die Autoren.

Die Studie wurde in der Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences veröffentlicht: https://www.pnas.org/content/118/15/e2024399118


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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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