Aktiventreffen 12.-14. Mai 2023: Jetzt anmelden!

 

Wir laden alle ADFC-Mitglieder zum diesjährigen Aktiventreffen ein! Am Wochenende 12.-14. Mai 2023 treffen wir uns mit rund 50 ADFC-Mitgliedern im "Kiez Bollmannsruh" (Nähe Brandenburg/Havel), um gemeinsam zu radeln, zu diskutieren und zu feiern.

 

Aktiventreffen ADFC Brandenburg
12.-14. Mai 2023 im
Kiez Bollsmannsruh, Bollmannsruh 13, 14778 Päwesin

Du hast Lust dich mit anderen ADFC-Mitgliedern auszutauschen? Für dich ist das Aktiventreffen ein fester Bestandteil des Jahres und schon lange in deinem Kalender geblockt? Egal ob du schon lange aktiv bist oder erst neu dabei: Komm am 12.-14. Mai zum Aktiventreffen des ADFC Brandenburg und freue dich auf ein spannendes Programm, auf eine tolle Radtour entlang des "Storchenradwegs" und nette Kontakte.

 

Anmeldung bis 13. April 2023

online hier: https://survey.lamapoll.de/Anmeldung-Aktiventreffen-ADFC-Brandenburg-12.-14.-Mai-2023

Unkostenbeitrag

76 Euro/Person (2 Übernachtungen mit Halbpension)
26 Euro/Person (ohne Übernachtung mit Halbpension)

Bitte bis zum 13. April 2023 überweisen auf unser Vereinskonto:

Bankverbindung ADFC Brandenburg e.V.
Berliner Volksbank
IBAN: DE33 1009 0000 1800 4760 00
BIC: BEVODEBB

PayPal: landesverband [at] brandenburg.adfc.de
 

Gemeinsame Anreise mit dem Rad

am Freitag ab Teltow um 12 Uhr  oder ab Brandenburg/Havel Hbf (15.30 Uhr und 16.30 Uhr)

 

Highlights

  • Am Freitagabend verleihen wir erstmalig die TourGuide-Awards
  • Am Samstag radeln wir zusammen nach Brandenburg/Havel und diskutieren: Wie kann Radfahren im ländlichen Raum sicherer und attraktiver werden?
  • Am Samstagabend stellen unsere Ortsgruppen spannende Projekte vor.

 

Programm

Freitagabend

18 Uhr: Abendessen

19 Uhr: Preisverleihung ADFC TourGuide 2022
 

Samstag

bis 9 Uhr: Frühstück

9 - ca. 17 Uhr: Radtour

  • Schwerpunkt: "Radinfrastruktur im ländlichen Raum für Alltagsverkehr und Radtourismus"
  • 42 km, mehrheitlich entlang "Storchenradweg", Routenplaner
  • Stadtführung und Mittagessen in Brandenburg/Havel
  • Diskussion mit Bürgermeister einer kleinen Gemeinde: Dirk Lange (Gemeinde Beetzseeheide)

18 Uhr: Abendessen

19 Uhr: Lockerer Austausch

  • Poster-Sessions
  • Vorstellung von spannenden Projekten aus den Gliederungen

Sonntag

Nach dem Frühstück indidivuelle Abreise

 


https://brandenburg.adfc.de/neuigkeit/aktiventreffen-12-14-mai-2023-jetzt-anmelden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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