Freiwilligendienst für junge Menschen ab 1. September 2023

 

Du hast Lust mit uns das "Radnetz Brandenburg" zu entwickeln? Du willst dich ein Jahr für die Verkehrswende mit dem Rad einsetzen? Du bist zwischen 16 und 26 Jahre alt? Dann mach bei uns ein Freiwilliges Jahr!

 

Freiwilligendienst für junge Menschen:

Mach mit im Projekt „Radnetz Brandenburg“

Für jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren

Zeitraum: 1. September 2023 – 31. August 2024

Wir haben in der politischen Arbeit der letzten Jahre an den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verkehrswende mit dem Fahrrad in Brandenburg gearbeitet.

Mit dem Radnetz Brandenburg wollen wir die konkreten Rad-Verbindungen aufzeichnen, die für eine lückenlose Radinfrastruktur notwendig sind. Daraus entwickeln wir einen Fahrplan für die Umsetzung und leiten Finanzierungsbedarfe ab. Wir arbeiten dabei eng mit unseren ehrenamtlichen Mitgliedern, aber auch mit anderen Verbänden und Experten zusammen

Wir freuen uns auf deine tatkräftige Unterstützung für dieses spannende Projekt! Wir suchen eine politisch-denkende Person, die Spaß an Kampagnen- und Projektarbeit hat. Du erfährst, wie ein Lobbyverband tickt und arbeitet: Du kannst in viele Aufgabenbereiche reinschnuppern und lernst das ADFC- und Verkehrswende-Netzwerk in Brandenburg kennen.

Zu deinen Aufgaben gehören:

  • Du organisierst mit uns Veranstaltungen, z.B. versendest Einladungen, triffst Absprachen mit dem Veranstaltungsort oder übernimmst Aufbau oder Technik vor Ort
  • Du unterstützt uns in der internen Koordination unserer Aktivitäten, zB verschickst Termineinladungen, pflegst den Projektkalender oder beantwortest Anfragen
  • Du betreust mit uns die eingesetzten technischen Werkzeuge (z.B. OpenStreetMap, UMap)
  • Du kannst kreativ tätig werden und uns in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, um die Ergebnisse des Projekts auszuwerten

Du hast Lust mit uns und vielen anderen Verbänden in Brandenburg für eine Verkehrswende einzutreten – wir freuen uns auf dich!

Das bieten wir dir:

  • Einen modernes Arbeitsumfeld mit eigenem Arbeitsplatz in einem motivierten Team
  • Ein monatliches Taschengeld in Höhe von 420 Euro
  • Der Bundesfreiwilligendienst wird bei Sozialversicherungen einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Zuschuss zum ÖPNV-Ticket
  • Pädagogisches Begleitprogramm mit 30 Bildungstagen
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Freiwillige erhalten nach Abschluss ein qualifiziertes Zeugnis

Bewerbung

Der ADFC Brandenburg ist Einsatzstelle deines Freiwilligendienstes. Das Bewerbungsverfahren und das pädagogische Rahmenprogramm wird vom Träger „Freiwilliges Jahr Beteiligung“ organisiert: https://fj-beteiligung.de/freiwillige/

Stellenprofil und Bewerbung:
https://anmelden.freiwilligendienste-kultur-bildung.de/detail/14776

Du hast Fragen?
Dann melde dich bei uns, wir sind gespannt auf dich und deine Fragen!

Magdalena Westkemper
Landesgeschäftsführerin ADFC Brandenburg
magdalena.westkemper [at] brandenburg.adfc.de
Tel. 03 31 / 280 05 95


Über den ADFC Brandenburg

Der ADFC Brandenburg ist ein eingetragener Verein und anerkannt als gemeinnützige Organisation. Aktuell hat der Verein 3.700 Mitglieder.

In der Landesgeschäftsstelle in Potsdam arbeiten 4 Mitarbeiter:innen, davon 2 Teilzeit-Beschäftigte und 2 Mini-Jobs-Beschäftigte.

Der Verein wird nach innen und außen von einem 5-köpfigen, ehrenamtlichen Landesvorstand vertreten. Arbeitsschwerpunkt ist die Radverkehrspolitik bzw. Radverkehrsförderung.

Als Lobbyverein treten wir für die Interessen der Radfahrer:innen in Brandenburg ein. Wir sind ein motiviertes, offenes Team mit vielen Ideen und Aufgaben

Gemeinsam mit den 23 ADFC- Orts- und Regionalgruppen und hunderten Aktiven im ganzen Land wollen wir durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit in politischen Gremien oder Projekten und Aktionen die Verkehrswende im Land vorantreiben und dabei das Potenzial des Fahrrad herausstellen.

facebook: www.facebook.com/adfcbrb
instagram: www.instagram.com/adfcbrandenburg
twitter: www.twitter.com/adfcbrb

 


https://brandenburg.adfc.de/artikel/freiwilligendienst

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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